► Markus Mingers, Rechtsanwalt, zur Untervermietung über Vermittlungsplattformen wie airbnb: Wer haftet, wenn die weitervermietete Wohnung Schaden trägt? ✓ Kanzlei Mingers & Kreuzer // http://mingers-kreuzer.de Bei der Weiter- oder Untervermietung der eigenen Wohnung über Vermittlungsplattformen wie airbnb oder Wimdu stellt man sich als "Vermieter" häufig die Haftungsfrage. Was, wenn die Zwischenmieter meine Wohnung beschädigt haben? Bestehen Ansprüche gegenüber der Plattform? NEIN! Plattformen wie airbnb oder Wimdu bezeichnen sich auch auf ihren Webseiten als Vermittler, sie treten nicht als Vermieter auf. Demnach bestehen für Sie als Geschädigte auch keine Ansprüche auf Entschädigung, sofern die Wohnung nach der Untervermietung verwüstet oder gar beschädigt ist. Auch die Vermittlungsplattformen empfehlen den privaten Vermietern den Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Mieters in spe einzuholen oder auch eine Kaution zu nehmen. Wir raten in jedem Fall sich auch die wichtigsten Daten von den Untermietern aushändigen zu lassen. Im Falle einer Weitervermietung kann auch die Bestätigung der Plattform an Sie, den Vermieter, hilfreich sein - Möglichkeiten und etwaige Haftungsansprüche können Sie mit uns gerne beraten. ► Sie fanden unser Video hilfreich? Dann geben Sie uns doch einen Daumen hoch, kommentieren Sie oder abonnieren Sie unseren Kanal für täglich neue Informationen aus Recht & Gesetz! MINGERS & KREUZER Rechtsanwälte ► http://www.mingers-kreuzer.de ► https://de-de.facebook.com/MingersKre... ► https://twitter.com/KanzleiMingers IHR WEG ZU UNS ✓
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