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Berufsausbildung an der MED-ECOLE
Berufstätigkeit im Bereich Rettungsdienst
Noch vor wenigen Jahren konnten wir für einen Notfallpatienten oft nur eines tun: ihn mit Blaulicht, Martinshorn und Bleifuß schnellstmöglich ins nächste Krankenhaus fahren. Eine Erstversorgung am Notfallort fand natürlich statt, aber die Möglichkeiten waren noch begrenzt. Wichtige medizintechnische Gerätschaften eigneten sich nur für den stationären Einsatz. Entscheidende lebenserhaltende Maßnahmen blieben den Mitarbeitern der Notaufnahmen vorbehalten.
Das hat sich bis heute entscheiden geändert. Moderne Rettungsfahrzeuge sind Intensivstationen auf vier Rädern und nahezu jede klinische Gerätschaft steht in mobiler Ausführung zur Verfügung steht. Auch die modernen Notfallmedikamente wurden in ihrer Zusammensetzung verbessert, sind leichter zu dosieren und besser verträglich. So kann die Therapie fürs Überleben heutzutage bereits am Notfallort beginnen und die Fahrt ins Krankenhaus wird in den allermeisten Fällen erst dann angetreten, wenn wir die körperliche Verfassung des Patienten stabilisiert haben.
Ein gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf: Rettungsassistent/in
Die heutige Versorgung von Notfallpatienten stellt hohe Anforderungen an Qualifikation und Kompetenz der im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter. Wir müssen umfangreich und sehr gut ausgebildet sein, mit den psychischen Anforderungen umgehen können und uns ständig fortbilden. Der Gesetzgeber trug diesem Umstand Rechnung und reagierte Ende der 80er Jahre mit einer Neuordnung der Berufe im Rettungsdienst. Vorher gab es die Unterscheidung in Rettungshelfer und Rettungssanitäter. Mit dem neuen Rettungsassistentengesetz (RettAssG) samt Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RettAssAPrV) wurden erstmals verbindliche und auf Bundesebene einheitliche Regeln geschaffen. Somit ist der Rettungsassistent bis heute der einzige gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst in Deutschland.
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten erfolgt in Stufen. Vergleicht man sie mit einem Lehrberuf, entsprechen die Qualifikation des Rettungshelfers der des Auszubildenden vor der Gesellenprüfung und die des Rettungssanitäters dem Gesellen nach der Prüfung. Der Rettungsassistent ist demnach der Meister im Rettungswesen. Abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand eröffnen sich unterschiedliche berufliche Perspektiven und Aufstiegschancen sowie Fortbildungsmöglichkeiten.